Am 7. Februar 1971 stimmten die Schweizer Männer an den Urnen der Verfassungsänderung zu, dass künftig alle Schweizerinnen die gleichen politischen Rechte wie sie haben (65,7 % Ja zu 34,2% Nein). Seither dürfen Schweizer Frauen auf eidgenössischer – und in Zug von nun an auch auf kantonaler Ebene – wählen und abstimmen.
Allerdings ist es vor allem den mutigen und engagierten Schweizer Frauen und ihrem jahrzehntelangem Kampf zu verdanken, dass das Thema Gleichstellung immer wieder auf die politische Tagesordnung gebracht und alle Kräfte mobilisiert wurden, um die Mehrheit der Bevölkerung und der Stände zu überzeugen. Wie die Chronologie zeigt, endete der Weg zur Gleichstellung von Frau und Mann jedoch nicht mit der Abstimmung 1971. Auch heute gibt es noch viel zu tun.